Winterdienst

Winterdienst für Ihre Immobilie in Düsseldorf

Im Win­ter kann sich der Schnee auf dem Geh­weg schnell in eine gefähr­li­che Rutsch­bahn ver­wan­deln. Unser Win­ter­dienst schafft Abhil­fe: Mit Räum­fahr­zeu­gen, Schnee­schau­fel, Besen, Streu­ma­te­ri­al und jeder Men­ge Taten­drang sorgt unser geschul­tes Per­so­nal für freie, siche­re Wege. Mit unse­rem zuver­läs­si­gen Win­ter­dienst gewähr­leis­ten Sie die Zugäng­lich­keit Ihrer Immo­bi­lie, die Ver­kehrs­si­cher­heit für die Bewoh­ner und Ihre juris­ti­sche Sicher­heit.

Schneeschippen / Winterdienst - raumgut Facility Service

Rutschfrei durch den Winter

Für Gewer­be­kun­den ist ein gut funk­tio­nie­ren­der Win­ter­dienst von beson­de­rer Bedeu­tung: Er stellt den lau­fen­den Betrieb Ihres Unter­neh­mens auch bei Schnee, Eis und Schnee­matsch sicher und ver­hin­dert, dass Sie finan­zi­el­le Ein­bu­ßen durch Still­stand hin­neh­men müs­sen. Ger­ne stel­len wir Ihnen ein maß­ge­schnei­der­tes Ange­bot zusam­men. Als lang­jäh­ri­ger Haus­ver­wal­ter ken­nen wir alle recht­li­chen Grund­la­gen und ver­fü­gen über das nöti­ge Know-how.

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  • Manu­el­le Schneeräumung
  • Mobi­le Schneeräumung
  • Streu­dienst
  • Alle Leis­tun­gen rund ums Haus aus einer Hand: Faci­li­ty Ser­vice und bei Bedarf Hausverwaltung
  • Aus­ge­bil­de­te Fach­kräf­te (kei­ne Subunternehmer)
  • Räum­li­che Nähe
  • Rund um die Uhr erreichbar
  • Hoher Qua­li­täts­an­spruch
  • Per­fek­te Ver­net­zung mit qua­li­fi­zier­ten Dienstleistern
  • Maß­ge­schnei­der­te Angebote
  • Auf Wunsch attrak­ti­ve Paketbuchungen

Als Grund­stücks­be­sit­zer unter­lie­gen Sie der öffent­lich-recht­li­chen Schnee­räum- und Streu­pflicht und müs­sen dafür Sor­ge tra­gen, dass der an Ihr Grund­stück unmit­tel­bar angren­zen­de Geh­weg von Schnee und Eis befreit sowie gestreut wird. Die­se Pflicht wird regio­nal unter­schied­lich defi­niert und nicht durch ein ein­heit­li­ches bun­des­wei­tes Gesetz geregelt.

Die pri­vat­recht­li­che Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht hin­ge­gen besagt, dass Eigen­tü­mer ihr Grund­stück räu­men und streu­en müs­sen, sofern es dar­auf einen „eröff­ne­ten Ver­kehr“ gibt: Das ist bereits dann der Fall, wenn ein Post­zu­stel­ler das Grund­stück betre­ten muss, um an den Brief­kas­ten zu gelangen.

Die Räum- und Streu­pflicht kann sowohl auf die Mie­ter als auch an Dienst­leis­ter über­tra­gen wer­den. Der Vermieter/​Hausbesitzer muss aber sicher­stel­len, dass der Auf­ga­be nach­ge­kom­men wird, um im Fal­le eines Unfalls die Haf­tung aus­zu­schlie­ßen.

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