Allgemeine Geschäftsbedingungen der raumgut Immobilien GmbH

Vorbemerkung

Wir, d.h. die raumgut Immo­bilien GmbH, widmen uns der Erfüllung unserer Mak­ler­auf­träge mit größter Sorgfalt und in Wahr­nehmung der Inter­essen unserer Auf­trag­geber. Unsere Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der §§ 652 ff. BGB, im Ein­klang mit den all­ge­meinen aner­kannten kauf­män­ni­schen Grund­sätzen und unter Ein­haltung der Stan­des­regeln unseres Berufs­standes. Im rechts­ge­schäft­lichen Verkehr mit unsern Auf­trag­gebern legen wir zusätzlich die hier abge­druckten „All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen“ („AGB“) zugrunde.

§ 1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Infor­ma­tionen und Unter­lagen inkl. unserer Objekt­nach­weise und/​oder damit im Zusam­menhang ste­hender Infor­ma­tionen (nach­folgend die „Infor­ma­tionen“ genannt) sind aus­schließlich für unsere Auf­trag­geber bestimmt und dürfen nur mit schrift­licher Ein­wil­ligung der raumgut Immo­bilien GmbH an Dritte wei­ter­ge­geben werden. Die Auf­trag­geber dürfen die Infor­ma­tionen aus­schließlich zu dem im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Im Falle einer unbe­fugter Wei­tergabe und/​oder einer ver­trags­wid­rigen Nutzung der Infor­ma­tionen haben wir, die raumgut Immo­bilien GmbH, Anspruch auf eine Ver­trags­strafe in Höhe der ver­ein­barten Pro­vision. Die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­henden Scha­dens­an­spruchs behalten wir uns vor.

§ 2 Vorkenntnis

Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb sieben Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.

§ 3 Datenschutz

Der Auf­trag­geber erklärt sich aus­drücklich damit ein­ver­standen, dass die raumgut Immo­bilien GmbH zur Erfüllung Ihrer Ver­pflich­tungen befugt ist, die not­wen­digen per­so­nen­be­zo­genen Daten des Auf­trag­gebers nach Maßgabe der gesetz­lichen Rege­lungen zu verarbeiten.

§ 4 Vertragsabschluss /​ Provision

Unser Pro­vi­si­ons­an­spruch ist ver­dient, sobald der Haupt­vertrag (Miet-/Kauf­vertrag) durch unsere Ver­mittlung und /​oder auf­grund unseres Nach­weises zustande gekommen ist. Die Pro­vision ist zahlbar sieben Tage nach Rech­nungs­er­teilung. Unser Pro­vi­si­ons­an­spruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Haupt­ver­trages zu anderen Bedin­gungen erfolgt, sofern dann der wirt­schaft­liche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Die Pro­vi­si­ons­sätze richten sich nach dem am Ort der Immo­bilie üblichen Pro­vi­si­onssatz, soweit im Haupt­vertrag nicht aus­drücklich ein anderer Pro­vi­si­onssatz ver­einbart ist.

§ 5 Haftungsbeschränkungen /​ Schadensersatz

Unsere Angebote und Infor­ma­tionen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Aus­künften. Sofern nicht aus­drücklich anders ver­einbart, prüfen wir diese nicht und über­nehmen kei­nerlei Haftung. Hiervon aus­ge­nommen sind Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Kunden aus der Ver­letzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Ver­letzung wesent­licher Ver­trags­pflichten (Kar­di­nal­pflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vor­sätz­lichen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­letzung der raumgut Immo­bilien GmbH, ihrer gesetz­lichen Ver­treter oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruhen. Wesent­liche Ver­trags­pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Errei­chung des Zieles des Ver­trages not­wendig sind. Soweit die Haftung der raumgut Immo­bilien GmbH aus­ge­schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­liche Haftung von Arbeit­nehmern, Ver­tretern und Erfül­lungs­ge­hilfen. Ver­stößt der Auf­trag­geber gegen seine ver­trag­lichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz der dadurch ent­stan­denen Aus­lagen, Kosten und Zeit­auf­wen­dungen. Die Ver­jäh­rungs­frist für die Gel­tend­ma­chung von Schadens- und Auf­wen­dungs­ersatz beträgt drei Jahre.

§ 6 Informationspflichten des Auftraggebers

Wir haben Anspruch auf Anwe­senheit bei Ver­trags­ab­schluss; der Auf­trag­geber ist ver­pflichtet, uns recht­zeitig über Ort und Zeit in Kenntnis zu setzen. Der Auf­trag­geber ist ver­pflichtet, uns unver­züglich über den erfolgten Abschluss eines Haupt­ver­trages zu infor­mieren und eine Ver­trags­ab­schrift zu über­senden. Nimmt der Auf­trags­geber von seinen Ver­trags­ab­sichten Abstand, ist er ver­pflichtet, uns hiervon unver­züglich schriftlich zu ver­stän­digen. Sofern auf­grund unserer Nachweis- und/​oder Ver­mitt­lungs­tä­tigkeit direkte Ver­hand­lungen auf­ge­nommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Ver­hand­lungen ist uns unauf­ge­fordert und unver­züglich schriftlich mitzuteilen.

§ 7 Doppeltätigkeit

Die raumgut Immo­bilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Ver­trags­partner pro­vi­si­ons­pflichtig tätig zu werden.

§ 8 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vor­ste­henden Bestim­mungen ungültig sein oder werden, wird hier­durch die Gül­tigkeit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Rege­lungs­lücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Par­teien mög­lichst nahe kommt. Erfül­lungsort und Gerichts­stand für Voll­kauf­leute ist Düs­seldorf. Auf­hebung, Änderung oder Ergän­zungen dieser AGB, des Mak­ler­ver­trages oder dieses Schrift­form­erfor­der­nisses bedürfen der Schriftform. Auf diesem Vertrag findet das Recht der Bun­des­re­publik Deutschland unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts Anwendung.

EU-Streitschlichtung

Die Euro­päische Kom­mission stellt eine Plattform zur Online-Streit­bei­legung (OS) bereit: https://​ec​.europa​.eu/​c​o​n​s​u​m​e​r​s​/​o​dr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im oberen Bereich von unserem Impressum.