Allgemeine Geschäftsbedingungen der raumgut Immobilien GmbH

Vorbemerkung

Wir, d.h. die raum­gut Immo­bi­li­en GmbH, wid­men uns der Erfül­lung unse­rer Mak­ler­auf­trä­ge mit größ­ter Sorg­falt und in Wahr­neh­mung der Inter­es­sen unse­rer Auf­trag­ge­ber. Unse­re Tätig­keit erfolgt auf Grund­la­ge der §§ 652 ff. BGB, im Ein­klang mit den all­ge­mei­nen aner­kann­ten kauf­män­ni­schen Grund­sät­zen und unter Ein­hal­tung der Stan­des­re­geln unse­res Berufs­stan­des. Im rechts­ge­schäft­li­chen Ver­kehr mit unsern Auf­trag­ge­bern legen wir zusätz­lich die hier abge­druck­ten „All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen“ („AGB“) zugrun­de.

§ 1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteil­ten Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen inkl. unse­rer Objekt­nach­wei­se und/​oder damit im Zusam­men­hang ste­hen­der Infor­ma­tio­nen (nach­fol­gend die „Infor­ma­tio­nen“ genannt) sind aus­schließ­lich für unse­re Auf­trag­ge­ber bestimmt und dür­fen nur mit schrift­li­cher Ein­wil­li­gung der raum­gut Immo­bi­li­en GmbH an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Die Auf­trag­ge­ber dür­fen die Infor­ma­tio­nen aus­schließ­lich zu dem im Ver­trag bestimm­ten Zweck nut­zen. Im Fal­le einer unbe­fug­ter Wei­ter­ga­be und/​oder einer ver­trags­wid­ri­gen Nut­zung der Infor­ma­tio­nen haben wir, die raum­gut Immo­bi­li­en GmbH, Anspruch auf eine Ver­trags­stra­fe in Höhe der ver­ein­bar­ten Pro­vi­si­on. Die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­hen­den Scha­dens­an­spruchs behal­ten wir uns vor.

§ 2 Vorkenntnis

Soll­te unser Ange­bot bereits bekannt sein, so ist uns hier­von inner­halb sie­ben Tagen nach Zugang Kennt­nis zu geben und die Quel­le zu bele­gen.

§ 3 Datenschutz

Der Auf­trag­ge­ber erklärt sich aus­drück­lich damit ein­ver­stan­den, dass die raum­gut Immo­bi­li­en GmbH zur Erfül­lung Ihrer Ver­pflich­tun­gen befugt ist, die not­wen­di­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Auf­trag­ge­bers nach Maß­ga­be der gesetz­li­chen Rege­lun­gen zu ver­ar­bei­ten.

§ 4 Vertragsabschluss /​ Provision

Unser Pro­vi­si­ons­an­spruch ist ver­dient, sobald der Haupt­ver­trag (Miet-/Kauf­ver­trag) durch unse­re Ver­mitt­lung und /​oder auf­grund unse­res Nach­wei­ses zustan­de gekom­men ist. Die Pro­vi­si­on ist zahl­bar sie­ben Tage nach Rech­nungs­er­tei­lung. Unser Pro­vi­si­ons­an­spruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Haupt­ver­tra­ges zu ande­ren Bedin­gun­gen erfolgt, sofern dann der wirt­schaft­li­che Erfolg nicht wesent­lich von unse­rem Ange­bot abweicht. Die Pro­vi­si­ons­sät­ze rich­ten sich nach dem am Ort der Immo­bi­lie übli­chen Pro­vi­si­ons­satz, soweit im Haupt­ver­trag nicht aus­drück­lich ein ande­rer Pro­vi­si­ons­satz ver­ein­bart ist.

§ 5 Haftungsbeschränkungen /​ Schadensersatz

Unse­re Ange­bo­te und Infor­ma­tio­nen erfol­gen gemäß den uns von Drit­ten erteil­ten Aus­künf­ten. Sofern nicht aus­drück­lich anders ver­ein­bart, prü­fen wir die­se nicht und über­neh­men kei­ner­lei Haf­tung. Hier­von aus­ge­nom­men sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit oder aus der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten) sowie sowie die Haf­tung für sons­ti­ge Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung der raum­gut Immo­bi­li­en GmbH, ihrer gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung zur Errei­chung des Zie­les des Ver­tra­ges not­wen­dig sind. Soweit die Haf­tung der raum­gut Immo­bi­li­en GmbH aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung von Arbeit­neh­mern, Ver­tre­tern und Erfül­lungs­ge­hil­fen. Ver­stößt der Auf­trag­ge­ber gegen sei­ne ver­trag­li­chen Pflich­ten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch ent­stan­de­ner Aus­la­gen, Kos­ten und Zeit­auf­wen­dun­gen. Die Ver­jäh­rungs­frist für die Gel­tend­ma­chung von Scha­dens- und Auf­wen­dungs­er­satz beträgt drei Jah­re.

§ 6 Informationspflichten des Auftraggebers

Wir haben Anspruch auf Anwe­sen­heit bei Ver­trags­ab­schluss; der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, uns recht­zei­tig über Ort und Zeit in Kennt­nis zu set­zen. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, uns unver­züg­lich über den erfolg­ten Abschluss eines Haupt­ver­tra­ges zu infor­mie­ren und eine Ver­trags­ab­schrift zu über­sen­den. Nimmt der Auf­trags­ge­ber von sei­nen Ver­trags­ab­sich­ten Abstand, ist er ver­pflich­tet, uns hier­von unver­züg­lich schrift­lich zu ver­stän­di­gen. Sofern auf­grund unse­rer Nach­weis- und/​oder Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit direk­te Ver­hand­lun­gen auf­ge­nom­men wer­den, ist auf unse­re Tätig­keit Bezug zu neh­men. Der Inhalt der Ver­hand­lun­gen ist uns unauf­ge­for­dert und unver­züg­lich schrift­lich mit­zu­tei­len.

§ 7 Doppeltätigkeit

Die raum­gut Immo­bi­li­en GmbH ist berech­tigt, auch für den ande­ren Ver­trags­part­ner pro­vi­si­ons­pflich­tig tätig zu wer­den.

§ 8 Schlussbestimmungen

Soll­ten eine oder meh­re­re der vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen ungül­tig sein oder wer­den, wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Eine unwirk­sa­me Klau­sel oder eine Rege­lungs­lü­cke sind durch eine Rege­lung zu erset­zen, die dem Wun­sche der Par­tei­en mög­lichst nahe kommt. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand für Voll­kauf­leu­te ist Düs­sel­dorf. Auf­he­bung, Ände­rung oder Ergän­zun­gen die­ser AGB, des Mak­ler­ver­tra­ges oder die­ses Schrift­form­erfor­der­nis­ses bedür­fen der Schrift­form. Auf die­sen Ver­trag fin­det das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts Anwendung. 

EU-Streitschlichtung

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit: https://​ec​.euro​pa​.eu/​c​o​n​s​u​m​e​r​s​/​o​dr/. Unse­re E-Mail-Adres­se fin­den Sie oben im Impres­sum.