Auch die Bestimmungen zur Instandhaltung und zur Instandsetzung sind im Wohnungseigentumsrecht aufgelistet und gehören gemäß §21 zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Immer wieder treten hier innerhalb einer Eigentümergemeinschaft aber Diskrepanzen auf, denn die Verantwortlichkeit für das Sondereigentum obliegt dem einzelnen Eigentümer selbst. Beeinflusst der Zustand der Eigentumswohnung aber zum Beispiel das gemeinschaftliche Eigentum oder strahlt auf ein anderes Sondereigentum, zum Beispiel die Nachbarswohnung, ab, regelt das Gesetz, dass der Eigentümer zu einer Instandsetzung verpflichtet ist. Als WEG-Verwalter in Düsseldorf unterstützen wir Sie bei der rechtmäßigen Durchführung von Instandhaltungen und Instandsetzungen.
Als WEG-Verwalter sind wir verpflichtet, Sie als Eigentümergemeinschaft über Mängel und erforderliche Maßnahmen in Ihrem Gemeinschaftseigentum zu informieren. Inhaltlich unterscheidet man hier zwischen der Erhaltung des ordnungsgemäßen und ursprünglichen Zustandes des Objektes sowie der Verhinderung von Schäden. Das Informieren geschieht in der Regel in den Eigentümerversammlungen, die durch Beschlussform darüber entscheidet, welche Maßnahmen wir als Verwalter anschließend umsetzen dürfen. Rechtlich sind wir außerdem befugt, laufende Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung selbstständig durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel der Filterwechsel, der Austausch kleinerer Verschleißteile oder das Wechseln einer Glühbirne.
Gerade im Zusammenhang damit, dass auftretende Schäden in einzelnen Wohnungen sich auch auf das Gesamteigentum ausbreiten, ist es wichtig, dass Sie einen WEG-Verwalter an Ihrer Seite haben, der mit den komplizierten rechtlichen Grundlagen rund um Instandhaltungen und Instandsetzungen vertraut ist. Auch die Kompetenz, Mängel und mögliche Schäden vorausschauend im Blick zu haben, ist als verantwortlicher Verwalter unerlässlich. Mit der raumgut Hausverwaltung holen Sie sich diese Kompetenz ins Team: Seit Jahren sind wir Dienstleister im Bereich der WEG-Verwaltung und arbeiten tagtäglich mit Immobilien. Wir bilden uns regelmäßig in den rechtlichen Grundlagen fort und zu unserem Service gehören eigenständige Hausbegehungen Ihres Mehrfamilienhauses dazu.
Gerne stellen wir in einem persönlichen Gespräch Ihren individuellen Bedarf fest und unterbreiten Ihnen ein auf diese Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot für die WEG-Verwaltung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.