Winterdienst

Winterdienst für Ihre Immobilie in Düsseldorf

Im Winter kann sich der Schnee auf dem Gehweg schnell in eine gefähr­liche Rutschbahn ver­wandeln. Unser Win­ter­dienst schafft Abhilfe: Mit Räum­fahr­zeugen, Schnee­schaufel, Besen, Streu­ma­terial und jeder Menge Taten­drang sorgt unser geschultes Per­sonal für freie, sichere Wege. Mit unserem zuver­läs­sigen Win­ter­dienst gewähr­leisten Sie die Zugäng­lichkeit Ihrer Immo­bilie, die Ver­kehrs­si­cherheit für die Bewohner und Ihre juris­tische Sicherheit.

Schneeschippen / Winterdienst - raumgut Facility Service

Rutschfrei durch den Winter

Für Gewer­be­kunden ist ein gut funk­tio­nie­render Win­ter­dienst von beson­derer Bedeutung: Er stellt den lau­fenden Betrieb Ihres Unter­nehmens auch bei Schnee, Eis und Schnee­matsch sicher und ver­hindert, dass Sie finan­zielle Ein­bußen durch Still­stand hin­nehmen müssen. Gerne stellen wir Ihnen ein maß­ge­schnei­dertes Angebot zusammen. Als lang­jäh­riger Haus­ver­walter kennen wir alle recht­lichen Grund­lagen und ver­fügen über das nötige Know-how.

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  • Manuelle Schnee­räumung
  • Mobile Schnee­räumung
  • Streu­dienst
  • Alle Leis­tungen rund ums Haus aus einer Hand: Facility Service und bei Bedarf Hausverwaltung
  • Aus­ge­bildete Fach­kräfte (keine Subunternehmer)
  • Räum­liche Nähe
  • Rund um die Uhr erreichbar
  • Hoher Qua­li­täts­an­spruch
  • Per­fekte Ver­netzung mit qua­li­fi­zierten Dienstleistern
  • Maß­ge­schnei­derte Angebote
  • Auf Wunsch attraktive Paketbuchungen

Als Grund­stücks­be­sitzer unter­liegen Sie der öffentlich-recht­lichen Schneeräum- und Streu­pflicht und müssen dafür Sorge tragen, dass der an Ihr Grund­stück unmit­telbar angren­zende Gehweg von Schnee und Eis befreit sowie gestreut wird. Diese Pflicht wird regional unter­schiedlich defi­niert und nicht durch ein ein­heit­liches bun­des­weites Gesetz geregelt.

Die pri­vat­recht­liche Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht hin­gegen besagt, dass Eigen­tümer ihr Grund­stück räumen und streuen müssen, sofern es darauf einen „eröff­neten Verkehr“ gibt: Das ist bereits dann der Fall, wenn ein Post­zu­steller das Grund­stück betreten muss, um an den Brief­kasten zu gelangen.

Die Räum- und Streu­pflicht kann sowohl auf die Mieter als auch an Dienst­leister über­tragen werden. Der Vermieter/​Hausbesitzer muss aber sicher­stellen, dass der Aufgabe nach­ge­kommen wird, um im Falle eines Unfalls die Haftung aus­zu­schließen.

Unverbindliches Angebot anfragen

Zur Ermittlung Ihres Bedarfs und zur Erstellung eines geeig­neten Ange­botes nehmen wir gerne Kontakt zu Ihnen auf.
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