Eine Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (kurz WEG) ist eine Gemein­schaft von Eigen­tümern von Woh­nungen oder anderen Räum­lich­keiten in einem gemein­schaft­lichen Gebäude oder Grund­stück. Jeder Eigen­tümer besitzt ein Son­der­ei­gentum an seiner Wohnung oder seinem Raum und zugleich Anteile am Gemein­schafts­ei­gentum, wie bei­spiels­weise am Trep­penhaus, dem Dach oder dem Grundstück.

Die WEG ist eine recht­liche Kon­struktion, die durch das Woh­nungs­ei­gen­tums­gesetz (WEG) geregelt wird. Innerhalb der WEG gibt es eine Eigen­tü­mer­ver­sammlung, in der alle Eigen­tümer zusam­men­kommen und gemeinsam Ent­schei­dungen treffen. Hier werden Themen wie die Instand­haltung und Ver­waltung des Gemein­schafts­ei­gentums, die Ver­wendung des gemein­schaft­lichen Budgets oder auch die Wahl des Ver­walters behandelt.

Zudem gibt es einen Ver­walter, der die Ver­waltung der gemein­schaft­lichen Ange­le­gen­heiten und die Durch­führung der Beschlüsse der Eigen­tü­mer­ver­sammlung über­nimmt. Die WEG ist also eine Gemein­schaft von Eigen­tümern, die sich ver­pflichten, gemeinsam für die Instand­haltung und Ver­waltung ihres gemein­schaft­lichen Eigentums zu sorgen.