Der Wirt­schaftsplan in der Haus­ver­waltung ist ein zen­trales Instrument zur finan­zi­ellen Steuerung von Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften (WEGs) oder Miets­häusern. Der Wirt­schaftsplan umfasst alle Ein­nahmen und Aus­gaben, die für die Bewirt­schaftung der Immo­bilie im kom­menden Jahr geplant sind.

Der Wirt­schaftsplan wird von der Haus­ver­waltung erstellt und den Eigen­tümern oder Mietern zur Geneh­migung vor­gelegt. Er enthält eine Auf­stellung der vor­aus­sicht­lichen Ein­nahmen, wie zum Bei­spiel Miet­ein­nahmen oder Betriebs­kos­ten­ab­rech­nungen, sowie der geplanten Aus­gaben, wie Instand­hal­tungs­maß­nahmen, Ver­wal­tungs­kosten oder Versicherungsprämien.

Der Wirt­schaftsplan gibt den Eigen­tümern oder Mietern einen Über­blick über die zu erwar­tenden Kosten und Ein­nahmen im kom­menden Jahr und bildet die Grundlage für die Fest­legung der Hausgeld- oder Miet­zah­lungen. Die ein­zelnen Posi­tionen des Wirt­schafts­plans werden in der Regel in der Eigen­tü­mer­ver­sammlung oder in der Mie­ter­ver­tretung dis­ku­tiert und beschlossen.

Ein ord­nungs­gemäß auf­ge­stellter Wirt­schaftsplan ist für eine ver­ant­wor­tungs­volle und trans­pa­rente Haus­ver­waltung unver­zichtbar. Er gibt den Eigen­tümern oder Mietern Sicherheit über die finan­zielle Situation der Immo­bilie und ermög­licht es ihnen, früh­zeitig auf finan­zielle Her­aus­for­de­rungen zu reagieren.