Umla­ge­fähige Kosten sind Kosten, die bei der Ver­waltung von Immo­bilien ent­stehen und auf die Mieter umgelegt werden können. Diese Kosten können bei­spiels­weise für die Instand­haltung, Repa­ratur, Rei­nigung und Wartung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen und -anlagen wie Trep­pen­häusern, Auf­zügen, Hei­zungen, Beleuch­tungen, Müll­ent­sorgung oder Gar­ten­pflege anfallen.

Die Umla­ge­fä­higkeit von Kosten ist in der Regel im Miet­vertrag oder in der Betriebs­kos­ten­ver­ordnung fest­gelegt. Es gibt jedoch auch Kosten, die nicht umla­ge­fähig sind, wie zum Bei­spiel Ver­wal­tungs­kosten, Kosten für Mie­ter­wechsel oder Schönheitsreparaturen.