Eine Tei­lungs­er­klärung ist ein recht­liches Dokument, das bei der Bildung von Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften (WEG) erstellt wird. Sie defi­niert die Rechte und Pflichten der ein­zelnen Eigen­tümer und regelt das Ver­hältnis der Woh­nungs­ei­gen­tümer unter­ein­ander sowie das Ver­hältnis zur Gemeinschaft.

Die Tei­lungs­er­klärung besteht aus ver­schie­denen Teilen, darunter:

Die Tei­lungs­er­klärung ist ein wich­tiger Bestandteil des WEG-Rechts und wird in der Regel von einem Notar erstellt und beglaubigt. Jeder Woh­nungs­ei­gen­tümer erhält ein Exemplar der Tei­lungs­er­klärung und ist ver­pflichtet, sich an die darin fest­ge­legten Regeln zu halten. Ände­rungen an der Tei­lungs­er­klärung können nur mit Zustimmung aller Eigen­tümer vor­ge­nommen werden.