Eine Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das bei der Bildung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erstellt wird. Sie definiert die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer und regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie das Verhältnis zur Gemeinschaft.
Die Teilungserklärung besteht aus verschiedenen Teilen, darunter:
- Aufteilungsplan: Dieser zeigt die räumliche Aufteilung des Gebäudes oder Grundstücks und die Zuordnung der einzelnen Wohnungen oder Einheiten.
- Gemeinschaftsordnung: Hier werden die Regeln und Pflichten festgelegt, die für alle Eigentümer der WEG gelten. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur Nutzung der Gemeinschaftsflächen wie Flur, Keller, Treppenhaus oder Waschküche.
- Sondernutzungsrechte: In der Teilungserklärung können auch bestimmte Räume oder Bereiche einem bestimmten Eigentümer zugeordnet werden, die dieser dann exklusiv nutzen darf. Hierzu gehören beispielsweise ein Balkon, ein Garten oder ein Parkplatz.
Die Teilungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil des WEG-Rechts und wird in der Regel von einem Notar erstellt und beglaubigt. Jeder Wohnungseigentümer erhält ein Exemplar der Teilungserklärung und ist verpflichtet, sich an die darin festgelegten Regeln zu halten. Änderungen an der Teilungserklärung können nur mit Zustimmung aller Eigentümer vorgenommen werden.