Die Son­der­ei­gen­tums­ver­waltung (SEV) ist ein Begriff aus dem Immo­bi­li­en­be­reich und bezieht sich auf die Ver­waltung des Son­der­ei­gentums in einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG).

Son­der­ei­gentum bezeichnet dabei den Teil des Eigentums an einer Wohnung oder einem Haus, der aus­schließlich einem Eigen­tümer zuge­ordnet ist und nicht der Gemein­schaft gehört, wie bei­spiels­weise eine Eigen­tums­wohnung oder ein Einfamilienhaus.

Die SEV ist somit die Ver­waltung des Son­der­ei­gentums durch einen Ver­walter, der vom Eigen­tümer beauf­tragt wird. Die Auf­gaben der Son­der­ei­gen­tums­ver­waltung umfassen typi­scher­weise die Über­wa­chung der ord­nungs­ge­mäßen Instand­haltung und Instand­setzung des Son­der­ei­gentums, die Über­wa­chung der Ein­haltung der Haus­ordnung, die Orga­ni­sation und Durch­führung von Eigen­tü­mer­ver­samm­lungen sowie die Durch­führung von Buch­hal­tungs­auf­gaben, wie die Erstellung von Wirt­schafts­plänen und die Ver­waltung von Rücklagen.