Nicht umla­ge­fähige Kosten sind Aus­gaben, die im Rahmen der Immo­bi­li­en­ver­waltung anfallen, aber nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Diese Kosten müssen vom Ver­mieter selbst getragen werden und können nicht als Teil der Neben­kosten auf die Miete umgelegt werden.

Typische nicht umla­ge­fähige Kosten sind:

Es ist wichtig zu beachten, dass Ver­mieter bei der Berechnung der Neben­kosten darauf achten müssen, dass nur die umla­ge­fä­higen Kosten auf die Miete umgelegt werden dürfen. Nicht umla­ge­fähige Kosten müssen separat von Ver­mietern getragen werden und dürfen nicht als Teil der Neben­kosten auf die Miete umgelegt werden.