Neben­kosten, auch Betriebs­kosten genannt, sind zusätz­liche Kosten, die neben der Miete für eine Immo­bilie anfallen. Diese Kosten umfassen in der Regel Aus­gaben für Dienst­leis­tungen und Ein­rich­tungen, die für den Betrieb und die Instand­haltung des Gebäudes oder der Wohn­anlage not­wendig sind.

Typische Neben­kosten können sein:

Die Höhe der Neben­kosten hängt von ver­schie­denen Fak­toren ab, wie z.B. der Größe des Gebäudes, der Anzahl der Wohn­ein­heiten und der Art der Ein­rich­tungen und Dienst­leis­tungen, die bereit­ge­stellt werden. In der Regel werden die Neben­kosten in einem sepa­raten Vertrag oder in der Miet­ver­ein­barung fest­gelegt und können je nach Ver­brauch variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Ver­mieter gesetzlich ver­pflichtet sind, die Neben­kosten trans­parent und nach­voll­ziehbar zu berechnen und abzu­rechnen. Mieter haben das Recht, Ein­sicht in die Abrech­nungen zu nehmen und bei Bedarf Wider­spruch einzulegen.