Die Mietpreisbremse ist ein gesetzlicher Mechanismus zur Begrenzung des Anstiegs von Mietpreisen bei Neuvermietungen von Wohnraum. Ziel der Mietpreisbremse ist es, den Anstieg von Mieten in besonders angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen und eine soziale Entlastung für Mieter zu schaffen. Die Regelungen der Mietpreisbremse variieren je nach Bundesland und können beispielsweise vorsehen, dass bei einer Neuvermietung die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Die Mietpreisbremse ist in Deutschland seit dem 1. Juni 2015 in Kraft und gilt in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für neu gebaute Wohnungen und für Vermieter, die nachweisen können, dass die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist als die bisherige Miete. In einigen Bundesländern ist die Mietpreisbremse umstritten, da sie als nicht ausreichend wirksam oder als Eingriff in die Vertragsfreiheit der Vermieter angesehen wird.