Die Miet­preis­bremse ist ein gesetz­licher Mecha­nismus zur Begrenzung des Anstiegs von Miet­preisen bei Neu­ver­mie­tungen von Wohnraum. Ziel der Miet­preis­bremse ist es, den Anstieg von Mieten in besonders ange­spannten Woh­nungs­märkten zu begrenzen und eine soziale Ent­lastung für Mieter zu schaffen. Die Rege­lungen der Miet­preis­bremse vari­ieren je nach Bun­desland und können bei­spiels­weise vor­sehen, dass bei einer Neu­ver­mietung die Miete höchstens zehn Prozent über der orts­üb­lichen Ver­gleichs­miete liegen darf.

Die Miet­preis­bremse ist in Deutschland seit dem 1. Juni 2015 in Kraft und gilt in aus­ge­wie­senen Gebieten mit ange­spanntem Woh­nungs­markt. Aller­dings gibt es Aus­nahmen, zum Bei­spiel für neu gebaute Woh­nungen und für Ver­mieter, die nach­weisen können, dass die orts­üb­liche Ver­gleichs­miete höher ist als die bis­herige Miete. In einigen Bun­des­ländern ist die Miet­preis­bremse umstritten, da sie als nicht aus­rei­chend wirksam oder als Ein­griff in die Ver­trags­freiheit der Ver­mieter ange­sehen wird.