Mietkauf ist ein Vertrag, bei dem eine Person ein Objekt (in der Regel eine Immo­bilie) von einem Eigen­tümer oder Ver­käufer mietet, mit der Option, das Objekt später zu einem ver­ein­barten Preis zu kaufen. Im Rahmen des Miet­kaufs zahlt der Mieter dem Ver­mieter Miet­zah­lungen, die teil­weise als Anzahlung für den spä­teren Kauf­preis der Immo­bilie ange­rechnet werden können. Der Mietkauf ist für Per­sonen von Vorteil, die sich den Kauf einer Immo­bilie auf­grund von finan­zi­ellen Ein­schrän­kungen oder feh­lendem Eigen­ka­pital nicht leisten können oder die sich nicht für eine her­kömm­liche Finan­zierung qualifizieren.

Im Miet­kauf­vertrag werden in der Regel die Bedin­gungen für den Kauf der Immo­bilie und die Kon­di­tionen für die Miet­zah­lungen fest­gelegt, ein­schließlich der Laufzeit des Ver­trags, des Kauf­preises, der Anzahlung und der Höhe der monat­lichen Miete. Der Mieter hat nor­ma­ler­weise die Mög­lichkeit, das Objekt jederzeit während der Miet­dauer zu kaufen oder den Vertrag ohne Strafe zu kün­digen. In Deutschland gibt es für Miet­kauf­ver­träge spe­zielle Vor­schriften, die im Bür­ger­lichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind.