Mak­ler­courtage ist die Pro­vision, die ein Immo­bi­li­en­makler für seine Dienst­leis­tungen erhält, wenn er eine Immo­bilie erfolg­reich ver­kauft oder ver­mietet hat. Die Höhe der Mak­ler­courtage variiert je nach Land, Region und Art der Immo­bilie, und wird in der Regel als Pro­zentsatz des Ver­kaufs- oder Miet­preises berechnet.

In Deutschland beträgt die Mak­ler­courtage in der Regel zwi­schen 3% und 7% des Ver­kaufs­preises bzw. 2% und 3 Monats­mieten bei Ver­mietung von Wohn­im­mo­bilien. Die genaue Höhe der Mak­ler­courtage wird in einem Mak­ler­vertrag zwi­schen dem Makler und seinem Auf­trag­geber fest­gelegt und kann ver­han­delbar sein.

In einigen Ländern oder Regionen kann die Mak­ler­courtage von der Seite des Käufers oder Mieters, oder von beiden Seiten getragen werden. In anderen Ländern gibt es Gesetze, die die Höhe der Mak­ler­courtage begrenzen oder die Art und Weise regeln, wie sie berechnet werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Mak­ler­courtage nur fällig wird, wenn der Makler erfolg­reich einen Verkauf oder eine Ver­mietung durch­ge­führt hat. Wenn der Verkauf oder die Ver­mietung nicht zustande kommt, erhält der Makler in der Regel auch keine Provision.