Ein Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber (z.B. Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie) und einem Makler, der damit beauftragt wird, eine Immobilie zu vermitteln oder zu verkaufen. Der Maklervertrag regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem Makler und dem Auftraggeber, wie z.B. die Höhe der Provision, die der Makler im Erfolgsfall erhält, die Dauer des Vertrags und die Art und Weise, wie der Makler die Immobilie vermarktet. Der Maklervertrag kann entweder mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, jedoch empfiehlt es sich aus Beweisgründen, den Vertrag schriftlich abzufassen. In Deutschland gibt es bestimmte Vorschriften und Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die die Rechte und Pflichten von Maklern und Auftraggebern regeln, insbesondere im Hinblick auf die Provision und die Offenlegung von Informationen.