Die Makler- und Bau­trä­ger­ver­ordnung (MaBV) ist eine in Deutschland gel­tende Ver­ordnung, die den Ver­brau­cher­schutz bei der Ver­mittlung von Immo­bilien und dem Verkauf von Neu­bau­im­mo­bilien regelt. Die MaBV regelt die Pflichten von Maklern und Bau­trägern, ins­be­sondere die Offen­legung von Infor­ma­tionen über die Objekte, die sie ver­mitteln oder ver­kaufen. Darüber hinaus regelt die Ver­ordnung auch die Art und Weise, wie Zah­lungen ent­ge­gen­ge­nommen werden dürfen, um Ver­braucher vor mög­lichen finan­zi­ellen Schäden zu schützen. Die MaBV sieht auch vor, dass Makler und Bau­träger eine aus­rei­chende Sicherheit, in der Regel eine Bank­bürg­schaft, hin­ter­legen müssen, um mög­liche Schäden durch Ver­trags­ver­let­zungen oder Insol­venzen abzusichern.