Die Erhal­tungs­rücklage ist ein Geld­betrag, der von den Eigen­tümern einer Immo­bilie regel­mäßig in einen gemein­samen Fonds ein­ge­zahlt wird. Diese Rücklage dient dazu, zukünftige Instand­hal­tungs- und Repa­ra­tur­kosten der Immo­bilie zu decken. Sie stellt eine finan­zielle Reserve dar, um unvor­her­ge­sehene Aus­gaben zu bewäl­tigen und den Wert­erhalt der Immo­bilie lang­fristig zu sichern. Die Erhal­tungs­rücklage wird von der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft einer WEG (Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft) oder einem Eigen­tü­mer­verband ver­waltet und ent­spre­chend den gemein­schaft­lichen Ver­ein­ba­rungen verwendet.