Die Eigen­tums­ver­waltung bezieht sich auf die Ver­waltung und Betreuung von Immo­bilien im Auftrag von Eigen­tümern. Sie umfasst eine Vielzahl von Auf­gaben und Ver­ant­wort­lich­keiten, die darauf abzielen, den Wert und die Ren­ta­bi­lität der Immo­bilien zu erhalten und zu maximieren.

Die Auf­gaben der Eigen­tums­ver­waltung können je nach Art der Immo­bilie und den indi­vi­du­ellen Ver­ein­ba­rungen mit den Eigen­tümern vari­ieren. Im All­ge­meinen umfasst die Eigen­tums­ver­waltung jedoch fol­gende Tätigkeiten:

  1. Ver­mietung und Mie­ter­ma­nagement: Die Eigen­tums­ver­waltung kümmert sich um die Ver­mietung der Immo­bilie, ein­schließlich der Bewerbung von Miet­in­ter­es­senten, der Durch­führung von Besich­ti­gungen, der Erstellung von Miet­ver­trägen und der Ver­waltung der Mie­ter­be­zie­hungen. Dazu gehören auch die Miet­ein­gangs­über­wa­chung, die Bear­beitung von Män­gel­mel­dungen und die Abwicklung von Mieterwechseln.
  2. Finanz­ma­nagement: Die Ver­waltung der finan­zi­ellen Aspekte umfasst die Erhebung von Miet­zah­lungen, die Abrechnung von Neben­kosten, die Buch­haltung und das Reporting der finan­zi­ellen Trans­ak­tionen, die Bud­get­er­stellung und -über­wa­chung sowie die Erstellung von Jah­res­ab­rech­nungen für die Eigentümer.
  3. Instand­hal­tungs- und Repa­ra­tur­ma­nagement: Die Eigen­tums­ver­waltung orga­ni­siert und koor­di­niert die Instand­haltung und Repa­ra­turen der Immo­bilie. Dies beinhaltet die Planung von War­tungs­ar­beiten, die Beauf­tragung von Hand­werkern oder Dienst­leistern, die Über­wa­chung der Arbeiten und die Gewähr­leistung der Ein­haltung von Qualitätsstandards.
  4. Ver­waltung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen: Bei gemein­schaft­lichen Immo­bilien, wie bei­spiels­weise Wohn­an­lagen oder Gewer­be­ge­bäuden, umfasst die Eigen­tums­ver­waltung auch die Ver­waltung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen. Dazu gehören die Orga­ni­sation von Rei­ni­gungs­diensten, die Pflege von Grün­flächen, die Ver­waltung von Park­plätzen oder die Über­wa­chung der Ein­haltung von Hausordnungen.
  5. Kom­mu­ni­kation und Kun­den­be­treuung: Die Eigen­tums­ver­waltung dient als Schnitt­stelle zwi­schen den Eigen­tümern und der Ver­waltung. Sie ist Ansprech­partner für Fragen, Anliegen und Infor­ma­tionen der Eigen­tümer und sorgt für eine effektive und trans­pa­rente Kommunikation.

Die Eigen­tums­ver­waltung zielt darauf ab, die Eigen­tümer zu ent­lasten und ihnen die Sorge um die täg­liche Ver­waltung ihrer Immo­bilie abzu­nehmen. Sie sorgt für eine pro­fes­sio­nelle und effi­ziente Ver­waltung, die zur Wert­erhaltung der Immo­bilie und zur Opti­mierung der Rendite beiträgt.