Eine Eigen­tü­mer­ver­sammlung ist eine Ver­an­staltung, bei der alle Eigen­tümer einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) oder einer gemein­schaft­lichen Immo­bilie zusam­men­kommen, um wichtige Ange­le­gen­heiten zu besprechen und Ent­schei­dungen zu treffen. Sie dient als demo­kra­ti­sches Gremium, in dem die Eigen­tümer über Belange der gemein­schaft­lichen Immo­bilie dis­ku­tieren, Beschlüsse fassen und Infor­ma­tionen aus­tau­schen können.

Während einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung können ver­schiedene Themen behandelt werden, wie beispielsweise:

  1. Wichtige Ent­schei­dungen: Die Eigen­tümer haben die Mög­lichkeit, über grund­le­gende Fragen und Ent­schei­dungen zu ent­scheiden, z.B. über Instand­hal­tungs­maß­nahmen, Reno­vie­rungen, bau­liche Ver­än­de­rungen oder die Wahl eines Verwalters.
  2. Finan­zielle Ange­le­gen­heiten: Die Ver­sammlung behandelt auch finan­zielle Aspekte, wie die Geneh­migung des Haus­halts­plans, die Fest­legung der gemein­schaft­lichen Kos­ten­ver­teilung oder die Abrechnung von Ausgaben.
  3. Gemein­schaft­liche Rege­lungen: Es können Rege­lungen und Ver­ein­ba­rungen dis­ku­tiert und beschlossen werden, z.B. Haus­ord­nungen, Tier­haltung, Nutzung der Gemein­schafts­flächen oder Parkplatzregelungen.
  4. Infor­mation und Aus­tausch: Die Eigen­tü­mer­ver­sammlung dient auch dem Infor­ma­ti­ons­aus­tausch und der Kom­mu­ni­kation zwi­schen den Eigen­tümern und der Ver­waltung. Aktuelle Themen, Pro­bleme oder Fragen können besprochen werden.

Die Ein­be­rufung einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung erfolgt in der Regel durch die Ver­waltung oder auf Antrag eines Eigen­tümers. Die Ver­sammlung kann je nach Größe und Bedeutung der Gemein­schaft regel­mäßig oder außer­or­dentlich statt­finden. Ent­schei­dungen werden oft per Mehr­heits­be­schluss getroffen, wobei das Stimm­recht der Eigen­tümer ent­spre­chend ihrem Mit­ei­gen­tums­anteil gewichtet wird.

Die Eigen­tü­mer­ver­sammlung ist ein wich­tiges Instrument für die gemein­schaft­liche Ent­schei­dungs­findung und die demo­kra­tische Mit­be­stimmung in einer WEG oder einer gemein­schaft­lichen Immobilie.