Eigen­tü­mer­ma­nagement bezieht sich auf die Ver­waltung und Betreuung von Eigen­tümern in der Immo­bi­li­en­branche. Es umfasst ver­schiedene Auf­gaben und Ver­ant­wort­lich­keiten, die darauf abzielen, eine effektive Kom­mu­ni­kation, Zusam­men­arbeit und Zufrie­denheit der Eigen­tümer sicherzustellen.

Im Eigen­tü­mer­ma­nagement können fol­gende Tätig­keiten ent­halten sein:

  1. Kom­mu­ni­kation: Das Eigen­tü­mer­ma­nagement beinhaltet die regel­mäßige Kom­mu­ni­kation mit den Eigen­tümern, um sie über wichtige Ange­le­gen­heiten, Akti­vi­täten oder Ver­än­de­rungen in Bezug auf ihre Immo­bilien zu infor­mieren. Dies kann schriftlich, per E-Mail, über Eigen­tümer-Mieter-Portale oder per­sönlich erfolgen.
  2. Ver­trags­ma­nagement: Das Management der Eigen­tümer umfasst die Ver­waltung von Ver­trägen, Ver­ein­ba­rungen und Doku­menten, die die Rechte und Pflichten der Eigen­tümer regeln. Dazu gehören bei­spiels­weise Miet­ver­träge, Tei­lungs­er­klä­rungen, Nut­zungs­ver­ein­ba­rungen oder Serviceverträge.
  3. Finanz­ma­nagement: Das Eigen­tü­mer­ma­nagement beinhaltet auch die Ver­waltung finan­zi­eller Aspekte, wie z. B. die Abrechnung von Miet­ein­nahmen, Neben­kos­ten­ab­rech­nungen, Bud­ge­tierung, Buch­haltung und die Kom­mu­ni­kation von Zah­lungs­an­for­de­rungen oder Abrech­nungen an die Eigentümer.
  4. Kon­flikt­lösung: Das Eigen­tü­mer­ma­nagement kann bei Kon­flikten oder Mei­nungs­ver­schie­den­heiten zwi­schen Eigen­tümern ver­mit­telnd tätig werden. Es unter­stützt bei der Lösung von Strei­tig­keiten und fördert ein har­mo­ni­sches Mit­ein­ander innerhalb der Immobiliengemeinschaft.
  5. Ein­haltung recht­licher und behörd­licher Vor­schriften: Das Eigen­tü­mer­ma­nagement stellt sicher, dass alle rele­vanten recht­lichen und behörd­lichen Vor­schriften ein­ge­halten werden, wie z. B. in Bezug auf Miet­recht, Daten­schutz, Sicherheit oder Bauvorschriften.

Das Eigen­tü­mer­ma­nagement zielt darauf ab, die Inter­essen der Eigen­tümer zu ver­treten, einen rei­bungs­losen Ver­wal­tungs­ablauf zu gewähr­leisten und eine positive Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft auf­zu­bauen. Es trägt zur Wert­erhaltung der Immo­bilien bei und unter­stützt die lang­fristige Zufrie­denheit und Bindung der Eigen­tümer an ihre Immobilien.