DSGVO-konform im Bezug auf Immo­bi­li­en­ver­waltung bedeutet, dass die Ver­ar­beitung per­so­nen­be­zo­gener Daten im Ein­klang mit den Bestim­mungen der Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) erfolgt. Immo­bi­li­en­ver­wal­tungs­un­ter­nehmen müssen sicher­stellen, dass sie die Daten­schutz­prin­zipien der DSGVO ein­halten, wie z.B. die recht­mäßige Ver­ar­beitung per­so­nen­be­zo­gener Daten, die Gewähr­leistung der Daten­si­cherheit, die Ein­holung von Ein­wil­li­gungen, die Trans­parenz über die Ver­ar­bei­tungs­zwecke und die Rechte der betrof­fenen Per­sonen. DSGVO-kon­forme Immo­bi­li­en­ver­waltung zielt darauf ab, per­so­nen­be­zogene Daten ange­messen zu schützen und die Pri­vat­sphäre der Mieter, Eigen­tümer und anderer Betrof­fener zu wahren.