Ding­liche Rechte sind Rechte, die an einer Sache oder Immo­bilie haften und unab­hängig von der Person, die sie besitzt, bestehen bleiben. Bei­spiele für ding­liche Rechte sind das Eigentum, Erb­bau­rechte, Hypo­theken oder Grund­schulden. Diese Rechte können auf andere Per­sonen über­tragen werden und haben Vorrang vor per­sön­lichen Rechten wie Miet­ver­trägen oder Leasingvereinbarungen.