Eine Dienst­barkeit in der Immo­bi­li­en­branche bezieht sich auf ein Recht, das eine Person oder eine Orga­ni­sation an einer Immo­bilie hat, die einem anderen gehört. Diese Dienst­barkeit kann bei­spiels­weise das Recht beinhalten, auf einem Grund­stück zu fahren, eine Leitung zu ver­legen oder ein Gebäude zu betreten.

Typische Arten von Dienst­bar­keiten in der Immo­bi­li­en­branche sind beispielsweise:

Dienst­bar­keiten können durch einen Vertrag zwi­schen den betei­ligten Par­teien oder durch eine gericht­liche Ent­scheidung ein­ge­richtet werden. In der Regel wird eine Dienst­barkeit im Grundbuch ein­ge­tragen und gilt auch für künftige Eigen­tümer des betrof­fenen Grund­stücks. Dienst­bar­keiten können den Wert einer Immo­bilie beein­flussen und sollten bei Kauf oder Verkauf einer Immo­bilie sorg­fältig geprüft werden.