Eine Dienstbarkeit in der Immobilienbranche bezieht sich auf ein Recht, das eine Person oder eine Organisation an einer Immobilie hat, die einem anderen gehört. Diese Dienstbarkeit kann beispielsweise das Recht beinhalten, auf einem Grundstück zu fahren, eine Leitung zu verlegen oder ein Gebäude zu betreten.
Typische Arten von Dienstbarkeiten in der Immobilienbranche sind beispielsweise:
- Wegerecht: das Recht, über das Grundstück eines anderen zu fahren oder zu gehen, um Zugang zu einem anderen Grundstück zu erhalten.
- Leitungsrecht: das Recht, Leitungen, Rohre oder Kabel über das Grundstück eines anderen zu verlegen, um Wasser, Strom oder andere Versorgungsleistungen zu liefern.
- Überbaurecht: das Recht, ein Gebäude auf dem Grundstück eines anderen zu errichten oder einen Teil des Gebäudes auf das Nachbargrundstück zu bauen.
Dienstbarkeiten können durch einen Vertrag zwischen den beteiligten Parteien oder durch eine gerichtliche Entscheidung eingerichtet werden. In der Regel wird eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen und gilt auch für künftige Eigentümer des betroffenen Grundstücks. Dienstbarkeiten können den Wert einer Immobilie beeinflussen und sollten bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie sorgfältig geprüft werden.