Denk­mal­schutz bezieht sich auf den Schutz von Gebäuden, Bau­werken, Denk­mälern und anderen Kul­tur­gütern, die von his­to­ri­scher, künst­le­ri­scher, archi­tek­to­ni­scher, städ­te­bau­licher oder wis­sen­schaft­licher Bedeutung sind. Das Ziel des Denk­mal­schutzes ist es, diese Objekte zu erhalten, zu schützen und zu pflegen, um ihre his­to­rische Bedeutung und ihren kul­tu­rellen Wert für die Gesell­schaft zu bewahren.

In Deutschland wird der Denk­mal­schutz durch ver­schiedene Gesetze und Ver­ord­nungen auf Bundes- und Lan­des­ebene geregelt. Ein wich­tiger Bestandteil des Denk­mal­schutzes ist die Unter­schutz­stellung von Denk­mälern, die bedeu­tende his­to­rische, künst­le­rische oder archi­tek­to­nische Merkmale auf­weisen. Für denk­mal­ge­schützte Gebäude und Bau­werke gelten spe­zielle Rege­lungen, die bei­spiels­weise den Umgang mit bau­lichen Ver­än­de­rungen und Reno­vie­rungs­ar­beiten betreffen. Hierbei müssen die Vor­gaben des Denk­mal­schutzes berück­sichtigt werden, um den Erhalt des Denkmals zu sichern.

Die Kosten für den Erhalt von denk­mal­ge­schützten Objekten können sehr hoch sein, da bei Reno­vie­rungs­ar­beiten oft auf auf­wändige und teure Mate­rialien sowie besondere Hand­werker zurück­ge­griffen werden muss. Aller­dings gibt es in Deutschland auch ver­schiedene För­der­pro­gramme und steu­er­liche Anreize für den Erhalt und die Sanierung von denk­mal­ge­schützten Gebäuden.