Der Boden­richtwert ist ein wich­tiger Faktor in der Immo­bi­li­en­branche und beschreibt den durch­schnitt­lichen Qua­drat­me­ter­preis für unbe­baute Grund­stücke innerhalb einer bestimmten Lage oder Region. Er wird von den Gut­ach­ter­aus­schüssen für Grund­stücks­werte auf Basis von Ver­gleichs­werten ermittelt und ist ein Indi­kator für den Wert von Baugrundstücken.

Der Boden­richtwert kann von Kommune zu Kommune und innerhalb einer Gemeinde je nach Lage und Infra­struktur erheblich vari­ieren. Er gibt jedoch keinen Auf­schluss über den tat­säch­lichen Wert eines bebau­baren Grund­stücks, da hierbei auch Fak­toren wie Bau­vor­schriften, Grund­stücks­größe und Bebau­ungs­mög­lich­keiten berück­sichtigt werden müssen.

Der Boden­richtwert dient ins­be­sondere als Ori­en­tierung für Käufer und Ver­käufer von Grund­stücken und Immo­bilien und ist auch für die Bewertung von Immo­bilien im Rahmen von Erb­schaften oder Schei­dungen relevant. Er kann auch von Banken und Kre­dit­gebern bei der Ent­scheidung über die Kre­dit­vergabe oder die Beleihung eines Grund­stücks her­an­ge­zogen werden.