Das Bie­ter­ver­fahren ist eine Form des Ver­kaufs von Immo­bilien, bei der mehrere Inter­es­senten ein Angebot abgeben und das höchste Angebot den Zuschlag erhält. Es wird auch als offenes Ver­fahren bezeichnet, da jeder Inter­essent die Mög­lichkeit hat, ein Gebot abzugeben.

Der Verkauf erfolgt meist über einen Makler oder Notar, der die Immo­bilie öffentlich bewirbt und inter­es­sierte Käufer auf­fordert, ein Gebot abzu­geben. Die Abgabe der Gebote erfolgt in der Regel schriftlich und unter­liegt einer bestimmten Frist. Der Ver­käufer behält sich das Recht vor, das höchste Gebot anzu­nehmen oder abzulehnen.