Das Bieterverfahren ist eine Form des Verkaufs von Immobilien, bei der mehrere Interessenten ein Angebot abgeben und das höchste Angebot den Zuschlag erhält. Es wird auch als offenes Verfahren bezeichnet, da jeder Interessent die Möglichkeit hat, ein Gebot abzugeben.
Der Verkauf erfolgt meist über einen Makler oder Notar, der die Immobilie öffentlich bewirbt und interessierte Käufer auffordert, ein Gebot abzugeben. Die Abgabe der Gebote erfolgt in der Regel schriftlich und unterliegt einer bestimmten Frist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das höchste Gebot anzunehmen oder abzulehnen.