Betriebs­kosten sind Teil der Bewirt­schaf­tungs­kosten einer Immo­bilie und stellen finan­zielle Auf­wen­dungen dar, die für den Eigen­tümer als Belas­tungen im Zusam­menhang mit einem Grund­stück ent­stehen. Sie umfassen ver­schiedene Aus­gaben, die regel­mäßig anfallen, um den Betrieb und die Instand­haltung der Immo­bilie zu gewährleisten.

Typi­scher­weise beinhalten Betriebs­kosten Aus­gaben wie Grund­steuern, Ver­si­che­rungs­prämien, Gebäu­de­ver­si­che­rungen, Was­ser­ver­brauch, Abwas­ser­kosten, Kosten für die Müll­ent­sorgung, Heiz­kosten, Strom­kosten für gemein­schaft­liche Bereiche, Auf­zugs­wartung, Gar­ten­pflege, Rei­ni­gungs­dienste und Verwaltungskosten.

Die genaue Auf­teilung der Betriebs­kosten kann je nach Immo­bi­li­entyp und Vertrag zwi­schen Eigen­tümer und Mieter vari­ieren. In der Regel werden die Betriebs­kosten jedoch auf die Mieter umgelegt und als Neben­kosten zusätzlich zur Miete erhoben. Dies geschieht in der Regel auf Basis einer Vor­aus­zahlung, die jährlich oder quar­tals­weise abge­rechnet wird.

Betriebs­kosten sind daher ein wich­tiger Aspekt bei der Kos­ten­kal­ku­lation für Eigen­tümer von Immo­bilien und tragen zur finan­zi­ellen Deckung der lau­fenden Aus­gaben und zur Wert­erhaltung der Immo­bilie bei.