Die Belei­hungs­grenze ist ein Begriff aus der Immo­bi­li­en­branche und bezieht sich auf den maxi­malen Pro­zentsatz des Belei­hungs­wertes einer Immo­bilie, den eine Bank oder ein Kre­dit­in­stitut als Kredit gewähren kann. Die Belei­hungs­grenze hängt von ver­schie­denen Fak­toren wie dem Wert der Immo­bilie, dem Ver­wen­dungs­zweck des Kredits und der Bonität des Kre­dit­nehmers ab und dient dazu, das Kre­dit­risiko für das Kre­dit­in­stitut zu begrenzen. In der Regel liegt die Belei­hungs­grenze bei etwa 60-80% des Belei­hungs­wertes der Immobilie.