Das Bau­las­ten­ver­zeichnis ist ein öffent­liches Register, das von den Bau­be­hörden geführt wird und Infor­ma­tionen über alle auf einem Grund­stück ruhenden Bau­lasten enthält. Es gibt Aus­kunft über die Art der Baulast, die betroffene Immo­bilie und die Dauer der Baulast sowie gege­be­nen­falls über die Behörde, die die Baulast auf­erlegt hat. Das Bau­las­ten­ver­zeichnis dient der Trans­parenz und der Rechts­si­cherheit im Bau- und Planungsrecht.