Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück ruht und von dessen Eigentümer erfüllt werden muss. Dabei handelt es sich meist um eine Verpflichtung zur Erstellung, Erhaltung oder Änderung von baulichen Anlagen, die in Zusammenhang mit einer öffentlichen Einrichtung oder einer geplanten Baumaßnahme stehen. Die Baulast wird in der Regel von der zuständigen Baubehörde auferlegt und muss notariell beurkundet werden. Die Eintragung der Baulast erfolgt im Grundbuch und geht mit dem Grundstück auf den neuen Eigentümer über.