Eine Baulast ist eine öffentlich-recht­liche Ver­pflichtung, die auf einem Grund­stück ruht und von dessen Eigen­tümer erfüllt werden muss. Dabei handelt es sich meist um eine Ver­pflichtung zur Erstellung, Erhaltung oder Änderung von bau­lichen Anlagen, die in Zusam­menhang mit einer öffent­lichen Ein­richtung oder einer geplanten Bau­maß­nahme stehen. Die Baulast wird in der Regel von der zustän­digen Bau­be­hörde auf­erlegt und muss nota­riell beur­kundet werden. Die Ein­tragung der Baulast erfolgt im Grundbuch und geht mit dem Grund­stück auf den neuen Eigen­tümer über.