Bauerwartungsland sind Grundstücksflächen, bei denen aufgrund ihrer Lage und anderen Merkmalen eine zukünftige Bebauung erwartet wird. Die Wahrscheinlichkeit der Bebaubarkeit kann subjektiv oder objektiv sein und basiert auf dem Flächennutzungsplan oder der städtebaulichen Entwicklung. Bauerwartungsland steht auf der Wertentwicklungstreppe zwischen Ackerland und baureifem Land und ist in § 3 Abs. 2 der ImmoWertV legaldefiniert.