Bau­erwar­tungsland sind Grund­stücks­flächen, bei denen auf­grund ihrer Lage und anderen Merk­malen eine zukünftige Bebauung erwartet wird. Die Wahr­schein­lichkeit der Bebau­barkeit kann sub­jektiv oder objektiv sein und basiert auf dem Flä­chen­nut­zungsplan oder der städ­te­bau­lichen Ent­wicklung. Bau­erwar­tungsland steht auf der Wert­ent­wick­lungs­treppe zwi­schen Ackerland und bau­reifem Land und ist in § 3 Abs. 2 der Immo­WertV legaldefiniert.