Die Außen­pro­vision ist eine Mak­ler­pro­vision, die im Zusam­menhang mit der Immo­bi­li­en­ver­marktung anfällt und vom Käufer der Immo­bilie zu bezahlen ist. Sie wird an einen Makler oder Ver­mittler gezahlt, der nicht mit dem Käufer, sondern mit dem Ver­käufer einen Vertrag abge­schlossen hat. Das bedeutet, dass der Makler die Immo­bilie nicht selbst zum Verkauf anbietet, sondern die Ver­marktung im Auftrag des Ver­käufers über­nimmt. In der Regel wird die Außen­pro­vision in einem bestimmten Pro­zentsatz vom Kauf­preis berechnet und vom Käufer direkt an den Makler gezahlt. Im Gegensatz dazu wird die Innen­pro­vision direkt vom Ver­käufer an den beauf­tragten Makler gezahlt, der die Immo­bilie selbst zum Verkauf anbietet.