Für die Übertragung eines Grundstücks ist eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer notwendig, die durch eine Auflassung erklärt wird. Diese muss von beiden Parteien gleichzeitig beim Notar oder Grundbuchamt abgegeben werden und umfasst sowohl den Kaufvertrag als auch die Verpflichtung zur Erfüllung der aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche. Zur Sicherung des Eigentumswechsels wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die den Käufer als neuen Eigentümer vormerkt und den Verkäufer daran hindert, weitere Veränderungen im Grundbuch vorzunehmen oder das Grundstück anderweitig zu verkaufen. Die Vormerkung schützt den Käufer vor verschiedenen Risiken, wie Insolvenz oder Zwangsversteigerung des Verkäufers.